Mietpreisbremse -
Was ist die Mietpreisbremse und was bezweckt sie?
Die seit 2015 bestehende Mietpreisbindung, oder auch Mietpreisbremse genannt, ist eine im § 556 BGB beschriebene Regelung, die einen rasanten Anstieg der Mietpreise auf angespannten Wohnungsmärkten insbesondere in Großstädten und Ballungsgebieten eindämmen soll. Die Bundesländer sollen Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt selbst ausweisen und die Mietpreisbremse dort etablieren bzw. durchsetzen. Die Regelung soll für höchsten fünf Jahre laut derzeitiger Rechtsprechung gelten, wobei eine Fristverlängerung durchaus politisch diskutiert wird. Das Gesetz begrenzt den Mietpreis auf höchstens zehn Prozent über dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete. Dadurch soll verhindert werden, dass Gering- und Normalverdiener aus beliebten Wohnlagen verdrängt werden.
Die Mietpreisbremse gilt nicht ausnahmslos in den betroffenen Gebieten oder Städten. Ausgeschlossen hiervon sind Wohnungen, bei denen umfassende Renovierungsarbeiten vorgenommen worden sind und Wohnung die einen Erstbezug ab dem 01.10.2014 erfahren. Eine weitere Ausnahme ist, dass der Vermieter auch wieder vom nachfolgenden Mieter verlangen kann, was zuvor vom Vormieter für die gleiche Wohnung bezahlt wurde, obwohl diese ggf. weit über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
Die Mietpreisbremse gilt für ganz Deutschland bzw. in den entsprechend von den Bundesländern ausgewiesenen Großstädten und Ballungsgebieten. In Brandenburg gilt die Mietpreisbremse seit Beginn des Jahres 2016 in 31 Kommunen. Darunter ist die Landeshauptstadt Potsdam, die weiteren Kommunen grenzen überwiegend direkt an Berlin. Die Bundeshauptstadt Berlin hatte durch eine eigene Rechtsverordnung die Mietpreisbremse mit Wirkung ab 01. Juni 2015 für das gesamte Stadtgebiet eingeführt, wobei seit Anfang des Jahres 2020 nun der sogenannte Mietendeckel diese Verordnung abgelöst hat (siehe auch unser Artikel „Mietendeckel in Berlin“ unter unserer Rubrik Informationen rund um die Immobilie).
Wir, Die Landmakler vertreten zahlreiche Wohnungseigentümer und beobachten eine wachsende Unruhe, welche Investoren durch die immer wieder neuen gesetzlichen Regeln der Bundesregierung verspüren. Eine gesetzliche Regelung wie die Mietpreisbremse, ein meist durch politische Fehlentscheidung aus der Vergangenheit hervorgerufenes Ereignis, sorgt weder für Sicherheit noch Optimismus bei Kapitalanlegern. Hierfür müssen andere Mittel, wie z.B. die Förderung des privaten oder öffentlichen Wohnungsbaues, die Beschleunigung und Vereinfachung von Bauantragsverfahren, sowie eine erhöhte Ausschreibungs-Bereitschaft von Bauflächen gewählt werden, um das niedrige bzw. stagnierende Angebot entsprechend der hohen Nachfrage anzugleichen. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die befristete gesetzliche Regelung der Mietpreisbremse seine Wirkung verfehlt hat und die Mietpreise trotzdem steigen. Zudem haben sich viele Vermieter eher für den Verkauf Ihrer Wohnung entschieden, sobald hier der Mieter ausgezogen war. Dieses sorgt für eine noch größere Anspannung auf dem Markt und es entzieht den Mietern, die sich nur eine Mietwohnung leisten können, die Möglichkeit ausreichend mietbaren Wohnraum zu finden.
Wenn Sie selbst Eigentümer einer oder mehrerer Wohnungen sind, schreiben Sie uns gerne an. Gemeinsam können wir Ihnen die Möglichkeiten entsprechend aller gesetzlichen Regelungen aufzeigen und mit Ihnen eine Strategie erarbeiten, die einen sicheren und erfolgsorientierten Weg Ihrer Investition aufzeigt, auf dem wir Sie stets begleiten.
Wir freuen uns auf Ihren Kontakt und beraten Sie gerne individuell bei allen Fragen zu Ihrem Investment: kontakt@dielandmakler.de
Ihr Nils Ellerkamp (Gründer von Die Landmakler)
Weitere Themen: Maklerprovision | Mietendeckel